Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat für Flüchtlingsunterkünfte während der Coronapandemie Handlungsleitlinien erarbeitet. Unter dem Titel „Hinweise zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete“ empfiehlt das RKI, Flüchtlinge präventiv nur noch in Einzelzimmern unterzubringen und dafür wo nötig auch Wohnungen und Hotels anzumieten, Risikogruppen so schnell als möglich aus den Unterkünften herauszuholen, die Geflüchteten umfassend zu informieren und bei einer aufgetretenen Infektion sorgsam mit den Quarantänemaßnahmen umzugehen. Eine Quarantäne für die gesamte Unterkunft lehnt das RKI ab.
In Bayern (ebenso wie in allen anderen Bundesländern) halten sich jedoch die für die Unterbringung zuständigen Behörden nicht an die Empfehlungen des RKI. Nach wie vor werden Geflüchtete in Mehrbettzimmern untergebracht und teilen sich mit vielen Mitbewohnen Küchen, Toiletten und Waschräume. Die Belegung der Unterkünfte wurde präventiv kaum entzerrt. Stattdessen wurde im Infektionsfall nahezu überall eine Kollektivquarantäne eingesetzt.
„Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und sein Innenminister Joachim Herrmann geben sich als die obersten Seuchenschützer, die sich streng an die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts halten. Das gilt jedoch nicht für den Seuchenschutz bei Geflüchteten. Söder und Herrmann scheinen lieber eine Vielzahl an Infizierten und mutmaßlich vermeidbaren Toten in Kauf zu nehmen“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. Bereits vor einigen Wochen hatte Bellevue di Monaco ein Ende der Unterbringung in ANKER-Zentren gefordert. Auch die Unterstützergruppe "Asyl/Migration" Dillingen a.d.D. e.V. unterstützt diese Forderung.
Dieser Beitrag beruht auf einer Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrates.