Seit der Vereinsgründung wird die Verwaltung der Spendengelder in der Kassenordnung geregelt. Diese ist mittlerweile schon mehrfach geändert worden. Die Kassenordnung ist ein rechtsgültiges Zusatzdokument zur Satzung und wurde von der Gründungsversammlung erlassen. Demnach entscheidet über Ausgaben bis 100.-€ der Schatzmeister in alleiniger Verantwortung, bei Ausgaben über 100.-€ entscheidet der gesamte Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die beiden Kassenprüfer erstatten zum Ende des Geschäftsjahres der Mitgliederversammlung Bericht.
Die wichtigsten Verwendungszwecke waren die Unterstützung der ehrenamtlichen Deutschkurse, Kostenerstattung und Durchführung unserer Projekte, sowie die Gewährung von Krediten an Geflüchtete (bis 300.-). Weiterhin werden Kosten, die den Helfern durch ihre Arbeit entstanden sind, wie Fahrt- oder Druckkosten, erstattet. Schüler ab der 10. Klasse / Studenten können, wenn sie Nachhilfe bzw. Hausaufgabenbetreuung durchführen, im Rahmen der Ehrenamtspauschale eine Anerkennung in Höhe von 5.-€ pro Stunde erhalten. Notwendige Sprachmittler, die unsere Unterstützer/innen begleiten, erhalten einen Zuschuss von 10 € / Std. Für Asylbewerber und Geduldete kann für Fahrtkosten zur Deutschausbildung bei Bedarf eine Unterstützung bis zu 50% geleistet werden. Nicht staatlich bezahlte, aber notwendige ärztliche Behandlungen und sonstige Hilfen können bezuschusst werden. Alle finanziellen Unterstützungsleistungen werden auf ihre Dringlichkeit hin ausführlich geprüft und dokumentiert.
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