Bettina Nickel, Rechtsanwältin vom Katholischen Büro Bayern, informierte im Rahmen des 54. Rundgesprächs „Asyl/Migration“ über die Arbeit der Härtefallkommission in Bayern sowie die Unterstützung von Kirchengemeinden und Klöstern beim Kirchasyl. Dazu hatten sich über 30 Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit, Interessierte und auch Dillingens Bürgermeisterstellvertreter Johann Graf sowie Regierungsdirektor Peter Alefeld vom Landratsamt Dillingen im Konferenzraum 1 des Stadtsaals eingefunden. Georg Schrenk, der Vorsitzende der Unterstützergruppe, wies in seinen Eingangsworten darauf hin, dass es in diesem Jahr gelungen sei, drei Geflüchtete mit Hilfe der Härtefallkommission vor der Abschiebung zu bewahren und so zu ermöglichen, dass sie ihre Arbeit in Pflegeeinrichtungen bzw. ihre Ausbildung zur Sozialpflegehelferin fortsetzen konnten.


Bettina Nickel informierte, dass die Härtefallkommission in Bayern mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der freien Wohlfahrtspflege, der katholischen und der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern sowie einer nicht stimmberechtigten Vertretung des Innenministeriums besetzt ist. Die Härtefallkommission bearbeitet nur Fälle, die durch eines ihrer Mitglieder nach eingehender Vorprüfung eingebracht wird. Grundbedingung ist, dass Geflüchtete vollziehbar ausreisepflichtig sind und gleichzeitig eine persönliche oder eine humanitäre Härte vorliegt. Grundsätzlich muss die Identität der/des Geflüchteten geklärt, die Lebensunterhaltssicherung sichergestellt sowie die Passpflicht erfüllt sein. Es dürfen auch keine Vorstrafen vorliegen. Von besonderer Bedeutung für eine positive Entscheidung sind darüber hinaus die Integrationsbemühungen der oder des Betroffenen. Zwar hat das Einbringen eines Falles durch ein Mitglied der Härtefallkommission grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, in der Praxis besteht aber Abschiebeschutz. Stimmen nach ausführlicher Beratung zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder dem Antrag zu, wird ein Härtefallersuchen an das Innenministerium gestellt, wo eine Entscheidung getroffen wird. Wie Bettina Nickel berichtete, wurde bisher den eingereichten Härtefallersuchen seit Einrichtung der Kommission im Jahr 2006 immer entsprochen.


Beim Kirchenasyl, das auf einem vom ehemaligen Bundesinnenminister de Maizière initiierten Dialog zwischen Vertretern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der beiden großen Kirchen zurückgeht, erfolgt eine Beratung und Unterstützung durch das Katholische Büro Bayern. Kirchenasyl kommt insbesondere in sogenannten „Dublin-Fällen“ zur Anwendung. Das „Dublin-Verfahren“ sieht vor, dass Geflüchtete, wenn sie in einem europäischen Staat als Flüchtlinge registriert wurden oder gar einen Asylantrag abgegeben haben in dieses Land zurückkehren müssen - auch wenn sie später nach Deutschland weitergereist sind. Oft haben die Geflüchteten aber in diesen Staaten Verfolgung oder sogar körperliche Gewalt erlebt. Um dem BAMF die Möglichkeit zu geben, diese Fälle zu überprüfen und Deutschland die Möglichkeit zu geben, die Asylverfahren zu übernehmen, gibt es in besonders schwerwiegenden Fällen zum Schutz vor schneller Rückführung die Kirchenasyle. Dabei werden die durchführenden Pfarreien durch das Katholische Büro bzw. die evangelisch-lutherische Landeskirche beraten sowie bei der Erstellung der notwendigen Dossiers unterstützt. Bettina Nickel stellte den Ablauf mit Hilfe zahlreicher Beispiele aus dem Alltag dar.
Die Teilnehmer/innen des Rundgesprächs waren dankbar für diese Informationen, die ihnen in ihrer ehrenamtlichen Arbeit helfen können. Mit dem Dank an die aus München angereiste Referentin sowie der Bitte des Vorsitzenden, neue Helfer/innen aber auch Deutschlehrer/innen zu suchen, endete eine für alle Teilnehmer/innen sehr gewinnbringende Informationsveranstaltung.


Bild 1: Dankesworte und kleines Präsent

Bild 2: Zuhörer

Bilder: Robert Böse, Unterstützergruppe Asyl/Migration

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