Kirchenasyle haben eine lange Tradition. Das Kirchenasyl hat bei uns in der Bundesrepublik in den letzten 20 Jahren wieder an Bedeutung gewonnen.

In die Schlagzeilen kam es als 2014 eine geflüchtete Frau aus Tschetschenien mit ihren vier Kinder im Rahmen der Amtshilfe für die Ausländerbehörde von der Polizei aus einer Kirche in Augsburg herausgeholt und nach Polen abgeschoben wurde. Eine Folge davon war, dass der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière und das Bundes-amt für Migration und Flüchtlinge im Februar 2015 eine Verfahrensabsprache, die trotz aller Kritik auch heute noch gültig ist, mit der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland wegen des Kirchenasyls durchführten. Die Pfarrgemeinden oder das Kloster, die/das ein Kirchenasyl durchführen wollen, wenden sich in Bayern an das kath. Büro oder das Landeskirchenamt der evang. lutherischen Kirche. Dort wird dann ein Dossier erstellt und an das BAMF übersandt. Die durchführende Kirchengemeinde oder das Kloster teilt der zuständigen Ausländerbehörde und dem
BAMF Beginn und später das Ende des Kirchenasyls mit. Stimmt das BAMF, das durch das Kirchenasyl Zeit erhält, den fr aglichen Fall zu überprüfen, dem Kirchenasyl nicht zu, muss der Geflüchtete es innerhalb von drei Tagen beenden. Dies ist aber eine Entscheidung des sich im Kirchenasyl befindenden Flüchtlings. Das Kirchenasyl ist eine Nothilfemaßnahme, die meist nur bei sogenannten Dublin Fällen zur Anwendung kommt. Es ist für viele Menschen nicht nachvollziehbar, wenn z.B. ältere Geflüchtete, die kaum noch in der Lage sind, ohne Hilfe ihr Leben zu gestalten oder schwangere Frauen, bei denen die Gefahr einer Fehlgeburt besteht, in Staaten abgeschoben werden sollen, in denen sie körperlicher Gewalt, Unterbringung in Strafanstalten oder auch verbalen Drohungen ausgesetzt waren. In Deutschland gab es 2018 ca. 1400 Kirchenasyle und 2022 ca. 1100. Verschiedenen Gerichtsverfahren gegen Kirchenasyl zu verantwortende Geistliche haben in der Vergangenheit stattgefunden.

Inzwischen gibt es aber eine Entscheidung des Obersten Bayrischen Landesgerichts in dem es feststellt, dass der Angeklagte sich nicht der Beihilfe zum un-erlaubten Aufenthalt schuldig gemacht hat. Des Weiteren ging Bruder Dieter Müller auf die sogenannte Abschiebehaft ein. Ein Ausländer ist zur Sicherung der Abschiebung auf richterliche Anordnung in Haft zu nehmen (Sicherungshaft), wenn Fluchtgefahr besteht, der Ausländer auf Grund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig ist oder eine Abschiebungsanord-nung ergangen ist, diese aber nicht unmittelbar vollzogen werden kann. Es kann bis zu sechs Monaten Sicherungshaft von einem Richter angeordnet werden. In Bayern gibt es vier Abschiebehaftanstalten. Die Insassen werden in den Abschiebehaftan-stalten in Hof, Eichstädt und Erding durch den Jesuitenflüchtlingsdienst, die Abschie behaftanstalt beim Flughafen München durch den Bayr. Flüchtlingsrat betreut. Ab-schiebehaft ist oft rechtswidrig. So hat Rechtanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover festgestellt, dass von den 1800 Fällen, die er seit 2001 betreut 50% rechtswidrig wa-ren und aufgehoben worden sind. Die Abschiebehaft wie auch der Abschiebege-wahrsam sind ein Eingriff in die Grundrechte, da es sich ja um eine Freiheitsentzie-hung handelt. Ausreisegewahrsam bis zu 10 Tagen kann angeordnet werden, wenn die Ausreisefrist abgelaufen ist und der Ausländer zeigt, dass er die Ausreise er-schweren oder vereiteln will. Bisher gibt es in Bayern kein Abschiebevollzugsgesetz, sondern lediglich Hausordnungen für den Aufenthalt in den Abschiebehaftanstalten. Den Betroffenen werden auch keine Pflichtanwälte zur Verfügung gestellt. Hier un-terstützt der Jesuitenflüchtlingsdienst durch Beistellung von Anwälten und beim Tra-gen der Kosten. Die über 30 Teilnehmer, darunter Oberbürgermeister Frank Kunz und Pfarrer Christian Peiser waren beeindruckt von den sachlichen Ausführungen von Dieter Müller, der auch die gestellten Fragen erschöpfend beantwortete. Georg Schrenk, der Dillinger Ehrenamtskoordinator, überreichte Dieter Müller als Dank „Karlsberger Oblaten aus Dillingen“ und bat die Anwesenden um Spenden für den Jesuitenflüchtlingsdienst. Abschließend informierte er die Teilnehmer über die derzeit bestehenden besonde-ren Herausforderungen. Georg Schrenk stellte fest, dass sowohl die Hauptamtlichen als auch die noch aktiven Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit am „Limit“ sind. Mit einer der Ursachen sieht er im momentan geforderten Papierkrieg. Einheimische, die sich 2-3 Stunden wöchentlich für die Begleitung bei Schul- und Kindergartenanmel-dungen oder Einrichten von Bankkonten zur Verfügung stellen, werden gesucht. Dass ihn täglich Sprachmittler, Flüchtlinge, begleiten, sollte auch einmal in der Öf fentlichkeit gewürdigt werden. Ohne die Ehrenamtlichen wird es nicht möglich sein, die gesamtgesellschaftliche Aufgaben „Flucht u. Migration“ zu lösen. Da helfen die ständigen Kommentare die Abgrenzung, Ausgrenzung oder gar Abschreckung for-dern wenig!

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