Am 27.06.2018 veröffentlichte die DZ ihren Bericht über das 27. Rundgespräch. Wir sind über diesen Bericht sehr verwundert und erlauben uns einige Korrekturen:

Vielleicht waren wir bei einer falschen Veranstaltung? 90 Stühle waren aufgestellt und bis auf drei Plätze waren alle besetzt. Was die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt anbetrifft, hat der Koordinator die Zusammenarbeit mit der Fachabteilung Asyl/Soziales als besonders positiv herausgestellt. Die Bescheide über den Status stellt das BAMF aus, die Ausländerbehörden (Landratsamt und auch bei der Regierung von Schwaben) sind für die Erteilung von Beschäftigungserlaubnisse zuständig. Somit ist die Aussage, die Landrat Schrell dazu gemacht haben soll, ist unseres Wissens so nicht gefallen. Die Vorgaben für die Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen ergeben sich unter anderem aus dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz. Beides Bundesgesetze, zu denen allerdings in Bayern besonders restriktive Vorgaben durch die Staatsregierung herausgegeben worden sind. Bei den Ausländerbehörden liegt es, bei Anträgen von Flüchtlingen im Verfahren und Geduldeten, die Genehmigungen zu erteilen oder nicht zu erteilen. Dazu haben diese Behörden einen gewissen Ermessenspielraum, der nach Überzeugung der Flüchtlingshelfer nicht immer zu Gunsten der Betroffenen genutzt wird. Der Koordinator zitierte dazu aus einer Antwort der Bundesregierung in der es unter anderem heißt: "Die Ablehnung einer Beschäftigungserlaubnis allein aufgrund der Nichtvorlage eines Passes wäre nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich ermessensfehlerhaft..." Sie löste bei den anwesenden Behördenvertretern leider keine Stellungnahmen aus. Scheinbar hat sich noch nie jemand die Frage gestellt, welche Folgen es hätte, wenn die Ehrenamtlichen ihre Tätigkeit einstellen?

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